Kreishauptversammlung der Passauer CSU
Klare Fragen zur Verlässlichkeit und finanziellen Integrität eines CSU-Mandatsträgers
Am 5. April 2025 steht die Kreishauptversammlung der Passauer CSU an. Auch zu den Finanzen der Passauer CSU gibt es erheblichen Klärungs- und Gesprächsbedarf.
Im Einzelnen:
Anlässlich der Kommunalwahl 2020 unterzeichnete Armin Dickl – wie alle damaligen CSU-Stadtratskandidaten – eine Erklärung, in der er sich verpflichtete, im Falle seiner Wahl in den Passauer Stadtrat drei Monatsbeiträge seiner Stadtratsaufwandsentschädigung sowie drei Monatsbeiträge aus der zusätzlichen Entschädigung für das Amt des 3. Bürgermeisters an den CSU-Kreisverband Passau zu entrichten.
Gemäß § 6 Nr. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Kommunalverfassungsrechts der Stadt Passau (PA-KVR) vom 6. Mai 2020 beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung für das Amt des 3. Bürgermeisters 2.880 Euro. Daraus ergibt sich für drei Monatsbeiträge – soweit ersichtlich – ein Gesamtbetrag von 8.640 Euro, der an den CSU-Kreisverband abzuführen gewesen wäre.
Alle Kandidaten, die sich in gleicher Weise verpflichtet hatten, kamen ihrer Zusage zeitnah nach – ausnahmslos. Einziger Ausnahmefall: Armin Dickl. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch mich als damaligen CSU-Kreisvorsitzenden verweigerte er die Zahlung. Dieses Verhalten ist in der Geschichte der Passauer CSU beispiellos.
Der Kommunalwahlkampf 2020 konnte nur deshalb ohne finanzielle Verluste abgeschlossen werden, weil sich alle Beteiligten an die gemeinsam vereinbarten Regeln hielten. Dass Armin Dickl seinen vertraglich zugesagten Beitrag jahrelang nicht vollständig beglichen hat, ist nicht nur ein Verstoß gegen die eigenen Verpflichtungen, sondern auch ein Affront gegenüber all jenen, die Wort gehalten haben.
Letztmalig wurde sein Verhalten in der CSU-Kreisvorstandschaft – soweit nachvollziehbar – am 4. März 2022 thematisiert. Damals äußerten sich zahlreiche Mitglieder mit deutlicher und berechtigter Kritik. Dickl ließ zu diesem Zeitpunkt verlauten, er wolle die Angelegenheit mit dem oder der neuen Kreisvorsitzenden klären.
Auf der öffentlichen Kreishauptversammlung vom 22. Juni 2024 wurde auf meine Nachfrage hin an den Schatzmeister bekannt, dass der Betrag jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt – also ganze vier Jahre nach der Wahl – nicht vollständig beglichen wurde. Die Kreisvorsitzende, Rosemarie Weber, ließ wissen, der Betrag werde anteilig beglichen, mit dem Ziel, die Schuld bis zur Kommunalwahl 2026 vollständig zu tilgen. Der BWK-Geschäftsführer Matthias Bredemeier ergänzte, die Stundung sei von der BWK-Konferenz beschlossen worden.
Vor diesem Hintergrund stellen sich dringende und unbequeme Fragen, deren zeitnahe, vollumfängliche und klare Beantwortung erwartet wird:
- Hat Armin Dickl seine Parteischulden in Höhe von 8.640 Euro inzwischen vollständig beglichen? Falls nicht: Wie hoch ist der bislang geleistete Teilbetrag, und wie hoch ist der aktuelle Schuldenstand?
- Welche konkreten Gründe hat Armin Dickl für seine jahrelange Weigerung angegeben, den fälligen Betrag zu zahlen?
- Wann genau hat sich die BWK-Konferenz mit diesem Sachverhalt befasst, und wann wurde welche Entscheidung hierzu getroffen?
- Was genau wurde durch die BWK-Konferenz beschlossen? Gibt es einen schriftlichen Tilgungsplan, und was sieht dieser im Einzelnen vor?
- Warum hat ausgerechnet Armin Dickl als einziger Mandatsträger eine Sonderbehandlung in Form einer Verschonung erhalten?
- Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um bei der Kommunalwahl 2026 zu verhindern, dass gewählte Kandidaten wie Armin Dickl erneut ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen?
Sich über Jahre hinweg bewusst und trotz Mahnungen einer Zahlungspflicht zu entziehen, ist nicht nur höchst unsolidarisch, sondern zeugt auch von mangelnder Verlässlichkeit. Wer in finanziellen Angelegenheiten die eigene Verantwortung missachtet und nicht über jeden Zweifel erhaben ist, ist auch nicht geeignet für öffentliche Ämter.
Wo es ums Geld geht, hört der Spaß nämlich auf – das gilt auch in der Politik. Eine Partei, die ein solches Verhalten duldet oder gar deckt, verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Die Einhaltung finanzieller Verpflichtungen muss für jeden Mandatsträger selbstverständliche Voraussetzung sein – ohne Wenn und Aber.
Nicht nur die Mitglieder der Passauer CSU haben ein Recht darauf, vollumfänglich alle Hintergründe zu diesem beispiellosen Verhalten eines Mandatsträgers der CSU zu erfahren.