8. Mai 2013: Tagung zum Thema "§ 1631d BGB – Beschneidung der Rechte von Jungen?"Universität Leipzig, Campus Augustusplatz, Hörsaal 7 Programm: http://www.uni-leipzig.de/~brkern/data/Flyer.pdf
25. April 2013: Fernando BermudezFernando Bermudez wurde 1991 in New York wegen Mordes zu mindestens 23 Jahren Haft verurteilt. Nach über 18 Jahren im Gefängnis wurde der Justizirrtum aufgeklärt, 2009 wurde Bermudez freigesprochen. Insgesamt elf Anläufe waren nötig, um seine Unschuld zu beweisen. Derzeit berichtet der heute 43-Jährige im Rahmen einer Deutschlandtour (Reiseplan: http://www.kriminologie.rub.de/Bermudez.pdf) in sieben Städten über seine Geschichte. Am 25. April 2013 hält er einen Vortrag an der Universität Passau (12-14 Uhr, HS 9). Hier der Link zu seinem in Passau gehaltenen Vortrag: http://video.uni-passau.de/video/Lecture%3A-Fernando-Bermudez---Getting-Justice-/cdf24ed019c347562a914be92c69d434 19. April 2013: Fehlende Sachargumente in der BeschneidungsdebatteManchmal erreichen mich Zuschriften, bei denen die Urheber daran gescheitert sind, eine Mitteilung zu verfassen, die sich unterhalb der Grenze zu § 185 StGB bewegt. Wer mir in solchen Fällen anonym und unter Verschleierung seiner IP-Adresse schreibt, hat immerhin eine gewisse Gewähr dafür, unerkannt zu bleiben. Solche Zuschriften werte ich mit Interesse wissenschaftlich aus. Zugunsten des Absenders gehe ich zudem davon aus, dass ihm keine anderen Ausdrucksmöglichkeiten zur Verfügung standen, er mit anderen Worten entsprechend determiniert war. 31. März 2013: "metzitzah b'peh" trotz § 1631d BGBDa die Einwilligung der Eltern unwirksam war, haben sich der Beschneider und die Eltern zweifellos strafbar gemacht. Wenn die Staatsanwaltschaft die aktuelle Rechtslage ernst nimmt, muss sie nicht nur ein Strafverfahren einleiten, sondern auch Anklage erheben.
26. März 2013: Amtsgericht Bautzen hält polygrafische Untersuchungen für zuverlässig und erklärt die Verwertung der damit gewonnenen Ergebnisse im Strafverfahren für zulässigDas Amtsgerichts Bautzen hat Rechtsgeschichte geschrieben - sowohl das Schöffen- als auch das Familiengericht. In einem Strafverfahren, dem eine Anklage wegen Vergewaltigung zugrunde lag, hat das Schöffengericht Bautzen den Angeklagten freigesprochen und sich dabei unter anderem auf das Ergebnis einer polygrafischen Untersuchung gestützt (Urteil vom 26.3.2013, Az.: 40 Ls 330 Js 6351/12). Literatur:
21. Februar 2013: Examenskurs der Juristischen Fakultät der Universität PassauAm 25. März 2013 beginnt der nächste Durchgang des Examenskurses der Juristischen Fakultät. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Instituts für Rechtsdidaktik (http://www.jura.uni-passau.de/ird_examenskurs.html). Noch ein Hinweis in eigener Sache: Das inzwischen bundesweit bekannte „Passauer Modell“ zur Examensvorbereitung existiert nunmehr schon seit mehreren Jahren. Selbst wenn die dafür eingesetzten Studienbeiträge wegfallen sollten, wird der Passauer Examenskurs auf Dauer fortgeführt werden. Denn die Universität Passau hat sich schon vor geraumer Zeit entschlossen, die drei Lehrprofessuren gänzlich unabhängig von Studienbeiträgen zu finanzieren und als Lebenszeitstellen zu verstetigen. Der Examenskurs gehört damit auch in Zukunft fest zum Programm der Examensvorbereitung der Juristischen Fakultät!
24. Oktober 2012: Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 4. Auflage 2012Knapp fünf Jahre nach der Erstauflage erscheint das Buch "Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben" nunmehr schon in der 4. Auflage. Dies zeigt, wie wichtig und nötig eine Arbeitsanleitung zur Erstellung juristischer Texte ist. Denn dafür vermittelt dieses Buch die wichtigsten Kenntnisse. Enthalten sind wertvolle Tipps u. a. zu folgenden Themen: effektives Herangehen an juristische Arbeiten, juristisches Handwerkszeug, richtige sprachliche und formale Gestaltung, korrekter Umgang mit Rechtsprechung und Literatur, perfekte Zitierweise sowie geschickter Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen.
18. Oktober 2012: Aktuelle Beiträge zur BeschneidungsdebattePutzke, Holm: Recht und Ritual – ein großes Urteil einer kleinen Strafkammer. Besprechung zu LG Köln, Urt. v. 7. 5. 2012, 151 Ns 169/11, in: Medizinrecht(MedR) 2012, S. 621–625 Die 1. kleine Strafkammer des LG Köln hat ein großes Urteil verkündet. Es ist richtig, Religionsausübung und elterliches Erziehungsrecht dort enden zu lassen, wo das Wohl des Kindes auf dem Spiel steht. Das ist bei medizinisch nicht nötigen Zirkumzisionen der Fall. Deshalb ist der Staat verpflichtet, Kinder davor zu bewahren und solche Eingriffe erst zu erlauben, wenn die Entscheidung selbstbestimmt getroffen werden kann. Von dem Urteil geht eine klare und richtige Botschaft aus: Ob Junge oder Mädchen, die Genitalien kleiner Kinder darf man ohne medizinische Notwendigkeit nicht verletzen – auch nicht aus religiösen Gründen. „Die medizinisch unnötige Knabenbeschneidung ist eine Kindesmisshandlung“, in: Dialog Ethik, e-Zeitschrift "Thema im Fokus" des interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen, Zürich, Schweiz, Ausgabe 105 (Oktober 2012), S. 21–25 Es wird Zeit, damit aufzuhören, medizinisch unnötige Beschneidungen zu beschönigen und zu verharmlosen: Es handelt sich objektiv um Kindesmisshandlung – bei Jungen wie Mädchen!
27. September 2012: Legendenbildung zum Ursprung der BeschneidungsdebatteIn der Diskussion rund um die religiöse Beschneidung stößt die Entstehungsgeschichte meines Aufsatzes, der die juristische Diskussion angestoßen hat und auf dessen Argumenten die Entscheidung des Landgerichts Köln fußt, auf besonderes Interesse. In der Presse und im Internet sind inzwischen unterschiedliche Versionen zu finden.
25. September 2012: Diskussionsveranstaltung in ErlangenDiskussionsveranstaltung zum Thema "Das Kölner Beschneidungsurteil und seine Folgen" in der Ev.-ref. Hugenottenkirche Erlangen am Dienstag, 25. September 2012, 19.30 Uhr Diskussionsteilnehmer: Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. (Universität Passau), Prof. Dr. Hans Kudlich (Universität Erlangen), Prof. Dr. Heinrich de Wall (Universität Erlangen), Prof. Dr. Heiner Bielefeldt (Universität Erlangen), Grit Nickel (Islamische Religionsgemeinschaft Erlangen e.V.), Pfarrer Johannes Mann (Evang.-reformierte Kirchengemeinde Erlangen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Erlangen); Diskussionsleitung: Ulrich Rach (Redakteur Nürnberger Nachrichten)
12. September 2012: Petitionen zu medizinisch nicht notwendigen Beschneidungen bei MinderjährigenUnter der Nummer 26078 gibt es eine Petition, die von der Deutschen Kinderhilfe innitiiert wurde: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_07/_23/Petition_26078.mitzeichnen.html. Das Ende der Zeichnungsfrist ist der 11.10.2012. Eine weitere Petitionist unter der Nummer 25502 zu finden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_06/_27/Petition_25502.$$$.a.u.html. Die Zeichnungsfrist endet am 18. September 2012.
20. Juli 2012: Die Universität ist Passaus sportlichste BehördeBeim 46. Passauer Behördensportfest des Bayerischen Beamtenbundes gewann das Universitätsteam mit insgesamt 273,5 Punkten die Gesamtwertung vor den Stadtwerken Passau (228 Punkte) und der Sparkasse Passau (226 Punkte).
24. Juni 2012: Religiös motivierte Beschneidungen von Jungen sind verbotenNoch nie hat ein Gericht sich mit der Frage beschäftigt, ob das deutsche Recht religiöse Beschneidungen an Kindern erlaubt. Das Landgericht Köln hat jetzt rechtskräftig entschieden: Sie sind (bezogen auf den Islam) verboten; wer sie vornimmt, macht sich grundsätzlich strafbar, weil weder Elternrecht noch Religionsfreiheit eine Rechtfertigung gewähren. Putzke, LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten, Legal Tribune Online v. 26.6.2012 Interview zum Urteil des LG Köln: Deutsch Türkische Nachrichten v. 26.6.2012 Financial Times Deutschland v. 25.6.2012: Illegale Prozedur - Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe Ausführlich: Putzke, Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge, in: Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg zum siebzigsten Geburtstag am 14. Februar 2008, Tübingen 2008, S. 669–709
10. Juni 2012Literaturhinweis: Putzke, Christina, Rechtsbeugung in Kollegialgerichten. Zur Bestimmung des tatbestandsmäßigen Verhaltens, Tübingen 2012 Räuber, Mörder und Brandstifter machen sich strafbar, wenn sie rauben, töten oder Brände legen. Ihre Bestrafung ist notwendig und selbstverständlich. Obwohl sich diese Notwendigkeit auch bei Richtern, wenn sie das Recht beugen, nicht ernsthaft bestreiten lässt, ist deren Bestrafung keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Christina Putzke widmet sich den insoweit auftretenden Schwierigkeiten und zeigt auf, dass es sich - auf dem Boden des Gesetzes - durchweg um lösbare Probleme handelt.
6. Juni 2012: RechtsbeugungBGH kippt Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung: Wenn Richter über Richter richten, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 31.5.2012 (2 StR 610/11); in: Legal Tribune ONLINE (LTO) v. 6.6.2012, www.lto.de/persistant/a_id/6344 (gemeinsam mit Christina Putzke)
1. Januar 2012Putzke/Scheinfeld, Strafprozessrecht – soeben erschienen in der 4. Auflage (www.amazon.de oder www.beck-online.de). Dieses Buch ist nicht nur geeignet für Studierende und Rechtsreferendare, die sich erstmals schnell einen Überblick verschaffen oder die das Strafprozessrecht innerhalb kürzester Zeit wiederholen wollen, sondern auch für diejenigen, die sich als juristische Laien erstmals mit der Materie beschäftigen möchten. Vermittelt werden die wichtigsten Kenntnisse zum Strafprozessrecht. Wer das Buch durchgearbeitet hat, kann alle Aufgaben bewältigen, die im Studium üblicherweise gestellt werden. Vorzüge: anschaulich herausgearbeitete Gesetzesstrukturen, wichtigens Detailwissen in systematischen Zusammenhängen, zahlriche Fälle, Aufbauschemata und Lernkontrollfragen. Mit ausführlichen Kapiteln zu den strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, den Beweisverwertungsverboten sowie Verständigungen.
6. Februar 2011Die religiöse Beschneidung minderjähriger Jungen ist in der Öffentlichkeit nach wie vor ein Tabuthema. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Straftat wegen Körperverletzung nach § 223 des Strafgesetzbuchs. Daran ändern weder die Einwilligung der Eltern noch die Berufung auf die Religionsfreiheit oder hygienische Aspekte etwas. In der Rechtswissenschaft findet diese Sicht inzwischen mehrheitlich Zustimmung (siehe dazu die Literaturübersicht in der Kategorie "Themen"). Trotz dieses Diskussionsstandes verschließt die Politik die Augen vor Genitalverstümmelungen an Jungen. Auch die Justiz verhält sich abwartend - möglicherweise aus Sorge um den religiösen Frieden. In einem bemerkenswert deutlichen Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hat der Journalist Dr. Richard Wagner kürzlich auf die Problematik hingewiesen: Blutiger Schnitt, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung v. 6.2.2011, Seite 6. Mein darin erwähnter wissenschaftlicher Aufsatz, von dem Rabbiner Julian Chaim Soussan meint, er sei "viel (zu häufig) gelesen" worden, kann hier als pdf-Fassung eingesehen werden:
Kurzfassungen - mit medizinischem Schwerpunkt - sind hier zu finden:
28. Mai 2010Bundesweit einzigartig ist das Institut für Rechtsdidaktik an der Universität Passau. Die nun offiziell eröffnete Einrichtung ist die erste dieser Art in Deutschland. Etwa 50 Studenten nehmen dort die Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung in Anspruch. Private Repetitorien, wie die Vorbereitungskurse genannt werden, schlagen mit etwa 1500 bis 2000 Euro im Jahr zu Buche - das müssen Passauer Jura-Studenten nun nicht mehr ausgeben. Die „Reps“, die rund 90 Prozent aller Jura-Studenten auf sich nehmen, sind in Passau staatlich und damit kostenlos. Die drei Lehrprofessuren für Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht finanziert die Uni vollständig aus Studienbeiträgen. (Quelle: Passauer Neue Presse v. 31.5.2010)
17. Mai 2010Knapp drei Jahre nach der Erstauflage erscheint das Buch "Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben" nunmehr schon in der 3. Auflage. Dies zeigt, wie wichtig und nötig eine Arbeitsanleitung zur Erstellung juristischer Texte ist. Denn dafür vermittelt dieses Buch die wichtigsten Kenntnisse. Enthalten sind wertvolle Tipps u. a. zu folgenden Themen: effektives Herangehen an juristische Arbeiten, richtige sprachliche und formale Gestaltung, korrekter Umgang mit Rechtsprechung und Literatur, perfekte Zitierweise sowie geschickter Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen. |